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Sonntag, den 18. Mai 2008

Normen und Kartelle

 
.   Wie Patente und andere geistige Eigentumsrechte werfen auch Normenbestrebungen Kartellfragen auf. Der Patentinhaber erhält ein zulässiges, stets eng auszulegendes Monopol.

Wie Erfindungen oder urheberechtliche geschützte Werke will die Rechtspolitik auch die Normensetzung und die mit ihr verbundene Forschung und Entwicklung fördern. Unternehmen, die einen Standard entwickeln wollen, können sich durch ihr Zusammenwirken einer kartellrechtlich relevanten Kollusion schuldig machen.

Eine Haftungsminderung erzielen sie durch die Meldung ihres Normenvorhabens nach dem National Cooperative Research and Production Act von 1993. Ein Beispiel findet sich in der Verkündung des Bundesjustizministeriums der USA im Bundesanzeiger vom 16. Mai 2008, Bd. 73, Heft 96, S. 28508, über die OpenSAF Foundation mit Mitgliedern, die von Nokia bis zu Wind River reichen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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