Normen und Kartelle
CK • Washington. Wie Patente und andere geistige Eigentumsrechte werfen auch Normenbestrebungen Kartellfragen auf. Der Patentinhaber erhält ein zulässiges, stets eng auszulegendes Monopol.
Wie Erfindungen oder urheberechtliche geschützte Werke will die Rechtspolitik auch die Normensetzung und die mit ihr verbundene Forschung und Entwicklung fördern. Unternehmen, die einen Standard entwickeln wollen, können sich durch ihr Zusammenwirken einer kartellrechtlich relevanten Kollusion schuldig machen.
Eine Haftungsminderung erzielen sie durch die Meldung ihres Normenvorhabens nach dem National Cooperative Research and Production Act von 1993. Ein Beispiel findet sich in der Verkündung des Bundesjustizministeriums der USA im Bundesanzeiger vom 16. Mai 2008, Bd. 73, Heft 96, S. 28508, über die OpenSAF Foundation mit Mitgliedern, die von Nokia bis zu Wind River reichen.
Wie Erfindungen oder urheberechtliche geschützte Werke will die Rechtspolitik auch die Normensetzung und die mit ihr verbundene Forschung und Entwicklung fördern. Unternehmen, die einen Standard entwickeln wollen, können sich durch ihr Zusammenwirken einer kartellrechtlich relevanten Kollusion schuldig machen.
Eine Haftungsminderung erzielen sie durch die Meldung ihres Normenvorhabens nach dem National Cooperative Research and Production Act von 1993. Ein Beispiel findet sich in der Verkündung des Bundesjustizministeriums der USA im Bundesanzeiger vom 16. Mai 2008, Bd. 73, Heft 96, S. 28508, über die OpenSAF Foundation mit Mitgliedern, die von Nokia bis zu Wind River reichen.