Eine Haftung nach dem VCCA setzt drei Merkmale voraus: (1) using a computer or computer network (2) without authority (3) intending to obtain, embezzle, or convert the property of another. Va. Code Ann. §18.2-152.3, aaO 9. Hier stellt schon die EMail keine qualifizierte Verwendung eines Rechners dar, erklärte das Gericht.
Zudem blieben die anderen Tatbestandsmerkmale unbewiesen. Der Sachverhalt - die Gründungsfinanzierung der US-Tochtergesellschafts eines englischen Unternehmens - war jedoch kompliziert genug, um die Gerichte in zwei Instanzen jahrelang zu beschäftigen. Auch die Ansprüche aus dem Computer Fraud and Abuse Act, dem Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act und dem Virginia Uniform Trade Secrets Act blieben erfolglos.