EMail ohne Haftungsfolge
CK • Washington. Eine Haftung nach dem Computer Crimes Act von Virginia folgt nicht allein aus dem Umstand, dass der Beklagte eine Geldfordung per Email an den Kläger übermittelte, nach derem Eingang der Kläger den Beklagten bezahlt, entschied das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA am 12. Mai 2008 im Fall Orthenec Limited et al. v. Jeffrey Phelan et al., Az. 06-2297.
Eine Haftung nach dem VCCA setzt drei Merkmale voraus: (1) using a computer or computer network (2) without authority (3) intending to obtain, embezzle, or convert the property of another. Va. Code Ann. §18.2-152.3, aaO 9. Hier stellt schon die EMail keine qualifizierte Verwendung eines Rechners dar, erklärte das Gericht.
Zudem blieben die anderen Tatbestandsmerkmale unbewiesen. Der Sachverhalt - die Gründungsfinanzierung der US-Tochtergesellschafts eines englischen Unternehmens - war jedoch kompliziert genug, um die Gerichte in zwei Instanzen jahrelang zu beschäftigen. Auch die Ansprüche aus dem Computer Fraud and Abuse Act, dem Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act und dem Virginia Uniform Trade Secrets Act blieben erfolglos.[Computerhaftung]
Eine Haftung nach dem VCCA setzt drei Merkmale voraus: (1) using a computer or computer network (2) without authority (3) intending to obtain, embezzle, or convert the property of another. Va. Code Ann. §18.2-152.3, aaO 9. Hier stellt schon die EMail keine qualifizierte Verwendung eines Rechners dar, erklärte das Gericht.
Zudem blieben die anderen Tatbestandsmerkmale unbewiesen. Der Sachverhalt - die Gründungsfinanzierung der US-Tochtergesellschafts eines englischen Unternehmens - war jedoch kompliziert genug, um die Gerichte in zwei Instanzen jahrelang zu beschäftigen. Auch die Ansprüche aus dem Computer Fraud and Abuse Act, dem Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act und dem Virginia Uniform Trade Secrets Act blieben erfolglos.