Schuss mit Glock statt Taser
CK • Washington. Als die Polizistin die Pistole statt den Taser vom Schenkel zieht und abdrückt, schafft sie die Grundlage für eine Schadensersatzklage, die das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA am 5. Mai 2008 in Sachen Maria Torres et al.v. City of Madera et al., Az. 05-16762, klärt.
Die Waffenverwechslung unterliegt einer Angemessenheitsprüfung nach dem vierten Verfassungszusatz zur Bundesverfassung, der Verhaftungen regelt, den im Polizeiwagen Getöteten auch nach seiner Verhaftung schützt und im Untergericht erneut zu prüfen ist, bestimmt es.[Verhaftung,Taser,Waffenverwechslung,Schadensersatz]
Die Waffenverwechslung unterliegt einer Angemessenheitsprüfung nach dem vierten Verfassungszusatz zur Bundesverfassung, der Verhaftungen regelt, den im Polizeiwagen Getöteten auch nach seiner Verhaftung schützt und im Untergericht erneut zu prüfen ist, bestimmt es.