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Freitag, den 23. Mai 2008

The Feeling is Mutual

 
.   Aus guten College-Studenten werden gute Legal Assistants, die sich in der Kanzlei auf die drei Jahre Law School vorbereiten. Und wieder ist ein Jahr herum. Die Assistentin wurde von einer renommierten Law School auserkoren. Vor dem Abschied setzt sie unter die Stellenausschreibung

Current Employee's Opinion: Position is ideal for college graduate interested in law school. Opportunities to contribute to well -respected legal blogs with German and international focuses in both English and German. Gain experi ence with trademark and corporate filings. Atmosphere is fun, helpful and positive. It's been an employment experience I'm sorry to leave.



Liebe Referendare,

 
.   Sie haben ja vielleicht meine Hinweise auf die vielen Feiertage gelesen, die in den USA spurlos an Kanzleien und damit auch Referendaren in der Wahlstation vorübergehen. Ganz abgesehen von den vielen deutschen Feiertagen, die Sie in den USA verlieren.

Jetzt kommt aber einer, den Sie wahrnehmen müssen: Der Memorial Day. Sie können damit rechnen, dass nicht nur die Gerichte und Ministerien, sondern selbst die Kanzlei geschlossen sind. Einige von uns werden an den dringensten Mandaten weiterarbeiten, aber Referendaren würde es nicht hoch angerechnet, wenn sie diesen Feiertag nicht heiligten. Also auf, schmieden Sie Pläne für ein langes Wochenende!

Von Washington aus sind Sie im Nu in den Bergen oder am Atlantik. Wahrscheinlich sind alle Straßen trotz der wahnsinnigen Benzinpreisse gerammelt voll, besonders Freitagnachmittag und Montagabend. Wenn Sie schon Freitagmorgen abfahren oder Dienstag zurückkehren wollten, senden Sie mir noch einen dienstlichen Grund. An beiden Tagen könnten Sie ja Gerichte besuchen, was eine wichtige dienstliche Erfahrung ist, denn die elitären Gerichte und teuren Anwälte in der Hauptstadt sind nicht unbedingt repräsentativ für die USA.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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