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Samstag, den 24. Mai 2008

US-Marke in Berlin: Betrug

 
.   Ein IR-Markenproblem mit USA-Bezug kommt auch bei der INTA-Tagung in Berlin zur Sprache: Die unterschiedlichen Usancen in den USA und dem Rest der Welt bei der Waren- oder Dienstleistungsbeschreibung.

Wie hier schon öfter berichtet, stoßen aus dem Ausland für die USA eingereichte Anträge beim US-Markenamt auf Ablehnungen, weil nicht nur kein US-Anwalt und kein US-Domestic Representative benannt wird, sondern weil vor allem das WDV mit amerikanischen Usancen inkompatibel ist. Dadurch kann die Korrektur eines IR-Markenantrages teurer als ein originärer US-Markenantrag werden.

Vor allem droht jedoch die Betrugsfolge, auf die sich der INTA-Beitrag Don't fall into the Fraud Trap ab Seite 7 des umfangreichen INTA-PDF-Dokuments bezieht. Die Einbeziehung von Waren oder Leistungen in die Markenbeschreibung kann den Markeninhaber dem Betrugsverdacht und die eingetragene Marke ihrer Nichtigerklärung in toto aussetzen

Seit dem Medinol-Fall vom 13. Mai 2003 ist das Risiko nicht zu unterschätzen. Das Trademark Office greift hart durch. [Trademark, Marke, Trademark Office, US-Markenamt, Fraud, Medinol, Nichtigkeit]







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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