Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Sachenrecht, Prozessrecht, Strafrecht - alles Staatssache in den USA, und in jedem Staat anders. Das Bundesrecht der USA dominiert mittlerweile im Börsenrecht, bei den Finanzen, doch auch das ist erst seit dem letzten Jahrhundert so. Ein Referendar erklärt es sich nun so:
Außerdem kam mir noch ein Gedanke zum Unterschied zwischen den deutschen Ländern und den Staates. Das Gewicht der Gliedstaaten folgt vielleicht schon aus der Landesbezeichnung. Bundesrepublik: deutet schon an, dass eine übergeordnete (völker)rechtliche Entität die erste Geige spielt. Dagegen United States: Plural, womit die Eigenständigkeit der Gliedstaaten gegenüber dem Bund wohl doch besser zum Ausdruck kommt.Einleuchtend. Wer vom Recht der USA spricht, muss vorsichtig sein.