Reisesperre und Compliance
CK • Washington. Die Angst vor dem US-Recht ist oft in Mandantengesprächen zu spüren, doch so deutlich wie in der Reisesperre für Manager von UBS kommt sie selten zum Ausdruck. Die Verhaftung und Anklage eines Geschäftsbereichsleiters wegen Beihilfe zu Steuervergehen soll der Anlaß sein. Weitere Mitarbeiter aus dem Ausland will das Finanzinstitut nicht an die USA verlieren, schreibt die Financial Times am 28. Mai 2008 auf Seite 1.
Vor zehn und zwanzig Jahren ignorierten selbst Globalkonzerne gern Hinweise auf Compliance-Programme, die auch das amerikanische Recht berücksichtigen. Heute will sie jeder. Aber auch das beste Compliance-Programm kann nicht garantieren, dass die USA nicht das Unternehmen oder selbst das Management zur Verantwortung für Verstöße heranziehen.
Wer als Manager einen Verantwortungsbereich mit US-Berührung neu übernimmt, ist oft gut beraten, das existierende Compliance-Programm einem unabhängigen Audit zu unterziehen, damit die Altlasten zumindest nicht das neue Management versenken können.
Vor zehn und zwanzig Jahren ignorierten selbst Globalkonzerne gern Hinweise auf Compliance-Programme, die auch das amerikanische Recht berücksichtigen. Heute will sie jeder. Aber auch das beste Compliance-Programm kann nicht garantieren, dass die USA nicht das Unternehmen oder selbst das Management zur Verantwortung für Verstöße heranziehen.
Wer als Manager einen Verantwortungsbereich mit US-Berührung neu übernimmt, ist oft gut beraten, das existierende Compliance-Programm einem unabhängigen Audit zu unterziehen, damit die Altlasten zumindest nicht das neue Management versenken können.