Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA stellt am 23. Mai 2008 auf die Kontakte der Police und Parteien zu den Staaten Missouri und Kansas ab. Dazu erörtert es die Anknüpfungsmerkmale nach dem Restatement (Second) of Conflicts of Laws §§ 188, 193.
Nach dem Recht von Kansas würde ein Anspruch aus der Police bestehen, nach dem von Missouri nicht. Die Kontakte nach Missouri überwiegen. Der Versicherer braucht keinen Anspruch zu erfüllen.