Vor dem Untergericht verlieren die Kritiker. In der Berufung werden am 29. Mai 2008 nur die Markenverletzung, der unlautere Wettbewerb und die Domainfrage geprüft. Das Bundesberufungsgerichts des zehnten Bezirks erläutert einleuchtend in Sachen Utah Lighthouse Ministry v. Foundation for Apologetic Information and Research, Az. 07-4095, die Tatbestandmerkmale einer Auseinandersetzung auf Webseiten unter dem Gesichtspunkt der Parodie.
Ein Urteil aus dem Jahre 1999 ist vergleichbar lesenswert und betrifft dieselben Kritiker der Mormonen. Kurz, doch gründlich wird dort der Rechtsschutz im einstweiligen Verfahren gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet in Sachen Intellectual Reserve, Inc. v. Utah Lighthouse Ministry, Inc., 75 F. Supp. 2d 1290 (DC Utah 1999). Die vom Gericht entdeckte Haftung für Handlungen Dritter wurde später in anderer Sache vom Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC bestätigt.