In Deutschland wäre diese Art der Außendarstellung kaum möglich, § 43b BRAO und § 6 BORA setzen der Werbung für die eigene Kanzlei enge Grenzen. Und in den USA soll alles möglich sein?
Das erwähnte Beispiel lässt keine verallgemeinernden Rückschlüsse auf die Rechtslage in den USA zu. Im Standesrecht, den Rules of Professional Conduct, der District of Columbia Bar, die in etwa die Funktionen einer Rechtsanwaltskammer wahrnimmt, gibt Rule 7.1 vor, dass Anwaltswerbung nicht falsch oder irreführend - false or misleading - sein darf.
Insgesamt mögen die Maßstäbe an Anwaltswerbung weniger streng sein. Der Kommentar zur Rule 7.1 führt aus, dass Werbebeschränkungen, die über das Verbot falscher oder irreführender Werbung hinausgingen, oft den ungehinderten Informationsfluss hemmen. Allerdings weist er auch darauf hin, dass Werbung mit erzielten Verurteilungen zum Schadensersatz irreführend sein können, weil so beim Mandanten möglicherweise unberechtigte Erwartungen geweckt werden.