Anwaltswerbung in den USA
MJW - Washington. Bei der Lektüre der Online-Ausgabe einer großen amerikanischen Zeitung fällt ein Kästchen am rechten Bildrand auf: Featured Advertisers Links. Gleich der erste ist Mesothelioma Attorney und führt zu einer Kanzlei, die sich auf Schadensersatzklagen mit hohen Summen spezialisiert hat. Wer sich durch Asbest, Medikamente, Ärztepfusch oder sonstwie verletzt fühlt, kann zunächst einmal ein Büchlein bestellen und nachlesen, ob sich nicht vielleicht eine Klage lohnt. Für ihre Kläger will die Kanzlei bisher über eine Milliarde Dollar erstitten haben und wirbt mit ihren spektakulärsten - und einträglichsten - Fällen.
In Deutschland wäre diese Art der Außendarstellung kaum möglich, § 43b BRAO und § 6 BORA setzen der Werbung für die eigene Kanzlei enge Grenzen. Und in den USA soll alles möglich sein?
Das erwähnte Beispiel lässt keine verallgemeinernden Rückschlüsse auf die Rechtslage in den USA zu. Im Standesrecht, den Rules of Professional Conduct, der District of Columbia Bar, die in etwa die Funktionen einer Rechtsanwaltskammer wahrnimmt, gibt Rule 7.1 vor, dass Anwaltswerbung nicht falsch oder irreführend - false or misleading - sein darf.
Insgesamt mögen die Maßstäbe an Anwaltswerbung weniger streng sein. Der Kommentar zur Rule 7.1 führt aus, dass Werbebeschränkungen, die über das Verbot falscher oder irreführender Werbung hinausgingen, oft den ungehinderten Informationsfluss hemmen. Allerdings weist er auch darauf hin, dass Werbung mit erzielten Verurteilungen zum Schadensersatz irreführend sein können, weil so beim Mandanten möglicherweise unberechtigte Erwartungen geweckt werden.
In Deutschland wäre diese Art der Außendarstellung kaum möglich, § 43b BRAO und § 6 BORA setzen der Werbung für die eigene Kanzlei enge Grenzen. Und in den USA soll alles möglich sein?
Das erwähnte Beispiel lässt keine verallgemeinernden Rückschlüsse auf die Rechtslage in den USA zu. Im Standesrecht, den Rules of Professional Conduct, der District of Columbia Bar, die in etwa die Funktionen einer Rechtsanwaltskammer wahrnimmt, gibt Rule 7.1 vor, dass Anwaltswerbung nicht falsch oder irreführend - false or misleading - sein darf.
Insgesamt mögen die Maßstäbe an Anwaltswerbung weniger streng sein. Der Kommentar zur Rule 7.1 führt aus, dass Werbebeschränkungen, die über das Verbot falscher oder irreführender Werbung hinausgingen, oft den ungehinderten Informationsfluss hemmen. Allerdings weist er auch darauf hin, dass Werbung mit erzielten Verurteilungen zum Schadensersatz irreführend sein können, weil so beim Mandanten möglicherweise unberechtigte Erwartungen geweckt werden.