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Samstag, den 07. Juni 2008

Clinton gibt Obama Führung  

.   In ihrer auf landesweiten Fernsehkanälen übertragenen Ansprache ersucht Senatorin Clinton jetzt ihre begeisterten Wähler, Senator Obama ins Weiße Haus zu bringen. In ihrer 40-jährigen Erfahrung hat sie nur drei Mal einen Demokraten ins Weiße Haus einziehen sehen, und zwei Mal war es der Gast, den sie ins National Building Museum mitbrachte. Wiederholt spricht sie die Sorgen der von Bush schwer geschlagenen amerikanischen Bevölkerung an und erklärt ihrer Lösungsansätze, die auch die Rechtsordnung des Bundes einbeziehen. Wiederholt fordert sie alle Demokraten auf: We must help elect Senator Obama our President! Ihre Vorwahlkampagne suspendiert sie, doch fällt sie weiterhin unter das Bundeswahlrecht, das insbesondere die Transparenz von Wahlspenden reguliert.


Samstag, den 07. Juni 2008

Nazis, Barbarei und Menschenrechte  

.   Die Ausführungen … gravi violazioni, quali quelle costituenti crimini addirittura contro l'umanita' e che segnano anche il punto di rottura dell'esercizio tollerabile della sovranita' des italienischen Oberstgerichts - auf seiner Webseite anscheinend noch nicht verfügbar und hier aus La Repubblica vom 6. Juni 2008 zitiert - erinnern an die Barbarei-Ausnahme zur Staatenimmunität, die im Jahre 1994 in Washington in Nazi-Sachen abgelehnt wurde.

Der Supreme Court der USA hatte die Ablehnung als mit dem Immunitätsgesetz der USA, dem Foreign Sovereign Immunities Act, vereinbar nicht im Certiorari-Verfahren angenommen.

Das italienische Gericht beurteilt die Nazi-Verfolgungen anders, was eine Anrufung des Internationalen Gerichtshofs zur Klärung dieser völkerrechtlich bedeutsamen Frage rechtfertigen dürfte.

Auch in den USA wird der Veröffentlichung der italienischen Begründung mit Spannung entgegengesehen, da in manchen Fragen auch US-Gerichte Entscheidungen des Auslands berücksichtigen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.