Der Supreme Court der USA hatte die Ablehnung als mit dem Immunitätsgesetz der USA, dem Foreign Sovereign Immunities Act, vereinbar nicht im Certiorari-Verfahren angenommen.
Das italienische Gericht beurteilt die Nazi-Verfolgungen anders, was eine Anrufung des Internationalen Gerichtshofs zur Klärung dieser völkerrechtlich bedeutsamen Frage rechtfertigen dürfte.
Auch in den USA wird der Veröffentlichung der italienischen Begründung mit Spannung entgegengesehen, da in manchen Fragen auch US-Gerichte Entscheidungen des Auslands berücksichtigen.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.