Oder verbietet das Bundesrecht, das über Verordnungen der Bundesbahnverwaltung in Washington den Schubbetrieb für Wendezüge des Regionalverkehrs regelt, die Errichtung von Sicherheitsanforderungen durch einzelstaatliches Schadensersatzrecht?
In Southern California Regional Rail Authority et al. v. Superior Court of Los Angeles County et al., Az. B200777, räumt das vierte Berufungsgericht Kaliforniens am 3. Juni 2008 dem Bundesrecht mit seinen Passenger Equipment Safety Standards den Vorrang ein und verlangt unter anderem kein Cabbage Car vor den Personenwagen. Der Grundsatz der federal Preemption greift und schließt zusätzliche einzelstaatliche Sorgfaltspflichten auch im Recht der Torts, aus.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.