Das Gericht weist die Klage ab, weil sie aufgrund des Militärauftrages der Unternehmen politische Fragen auslöst, die ein Justiziabilitätshindernis darstellen.
Das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks erklärt am 28. Mai 2008 in Sachen Reginal Lane v. Halliburton et al., Az. 06-20874, das sich die political Question nicht zwingend aufdrängt und der ihr zugrunde liegende Sachverhalt vom Untergericht weiter zu untersuchen ist.