Kulturerbe in Russland
CK • Washington. Darf ein amerikanisches Gericht über die Herausgabe von Kulturerbe aus Russland entscheiden? Oder ist es nach dem Foreign Sovereign Immunities Act unzuständig?
Das Bundesberufungsgericht der Hauptstadt erörterte ausführlich am 13. Juni 2008 in Sachen Agudas Chasidei Chabad of United States v. Russian Federation et al., Az. 07-7002, die anwendbaren Rechtsgrundlagen, den FSIA, den Act of State-Grundsatz und hilfsweise die Forum Non Conveniens-Einwendung des verklagten Russischen Bundes und bejaht die Ausgangsfrage.
Das Kulturerbe umfasst jüdische Schriften, die nach der Flucht vor russischen Revolutionären und deutschen Angreifern schließlich in den Besitz der Sowjetunion gelangten. Die Klägerin darf nun das Verfahren vor dem Untergericht weiterführen.
Das Bundesberufungsgericht der Hauptstadt erörterte ausführlich am 13. Juni 2008 in Sachen Agudas Chasidei Chabad of United States v. Russian Federation et al., Az. 07-7002, die anwendbaren Rechtsgrundlagen, den FSIA, den Act of State-Grundsatz und hilfsweise die Forum Non Conveniens-Einwendung des verklagten Russischen Bundes und bejaht die Ausgangsfrage.
Das Kulturerbe umfasst jüdische Schriften, die nach der Flucht vor russischen Revolutionären und deutschen Angreifern schließlich in den Besitz der Sowjetunion gelangten. Die Klägerin darf nun das Verfahren vor dem Untergericht weiterführen.