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Sonntag, den 15. Juni 2008

Fortgesetzter Urheberrechtsverstoß

 
.   In Urheberrechtsstreitigkeiten hat der Kläger die Wahl zwischen dem Ersatz des tatsächlichen Schadens oder gesetzlichem Schadensersatz. Letzterer greift nur, wenn die Schädigung vor dem Wirksamkeitsdatum der Urheberrechtseintragung beim Copyright Office in Washington, DC begann. Im Fall fortgesetzter Handlungen war die Rechtslage unklar.

Der erste Verstoß eines Textilherstellers geschah nach dem Inverkehrbringen des geschützten Werkes, doch vor dem Wirksamkeitsdatum der Anmeldung. Im Fall Derek Andrew v. Poof Apparel Corporation, Az. 07-35048, verband das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks die nachfolgenden Verstöße mit dem ersten. Es entschied nach §412 Copyright Act, dass die Wahlmöglichkeit nicht gilt, weil der Anfang der fortgesetzten Handlung vor dem Wirksamkeitsdatum lag.

Zudem ist deshalb der an die fortlaufenden Handlungen geknüpfte besondere gesetzliche Kostenerstattungsanspruch unbegründet. Das Gericht hält jedoch die Kostenerstattungspflicht nach dem Lanham Act aufrecht. Die Beklagte hatte Bekleidung und Marken der Klägerin nachgeahmt und wurde aus Urheber- und Markenrecht verklagt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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