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Montag, den 16. Juni 2008

Supreme Court entscheidet wenig

 
.   Am 16. Juni 2008 hat der Supreme Court noch nicht alle restlichen Urteile für die Amtsperiode 2007-08 erlassen.

Die mit Spannung erwarteten Urteile zur Todesstrafe bei Straftaten ohne Todesfolge, Strafschadensersatz und dem Waffenverbot der Hauptstadt Washington wurden nicht verkündet.

Der Oberste Bundesgerichtshof der USA in Washington, DC beschränkte sich heute auf eine einwanderungsrechtliche Frage, Dada v. Mukasey, Az. 06-1181, sowie ein Insolvenzthema, Florida Department of Revenue v. Piccadilly Cafeterias, Inc., Az. 07-312. Er beraumte vor zehn Minuten die nächste Sitzung für den 19. Juni 2008 um 10 Uhr an.



Unter Polizisten verkehrt

 
.   Vom Ehemann getrennt verkehrt die Polizistin mit einem Kurskollegen. Auch der Polizeichef schlafe mit ihr, behauptet ihr Mann, weil er sie nicht disziplinarisch verfolge. Als sie gerügt wird, verklagt sie die Stadt als Arbeitgeberin.

Das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks prüft die anwendbaren Rechtsstaatsgrundsätze nach der Bundesverfassung der USA in Sachen Kim Seegmiller et al. v. Laverkin City et al., Az. 07-4096. Am 10. Juni 2008 entscheidet es gegen die Polizistin und weist ihren Schadensersatzanspruch ab. Die mangelnde Trennung privater und beruflicher Angelegenheiten darf die Arbeitgeberin rügen.

Die prozessualen und materiellen Merkmale des 14. Verfassungsgrundsatzes stehen der Disziplinarmaßnahme nicht entgegen. Insbesondere schockierte die staatliche Handlung nicht das Gewissen, und sie verletzte kein Grundrecht im Sinne der Supreme Court-Rechtsprechung in Hurtado v. California, 110 US 516 (1984).



Supreme Court am 16. Juni 2008

 
.   Bedeutende Urteil werden am 16. Juni 2008 vom Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC erwartet. Der Supreme Court verrät nicht, welche Entscheidungen er erlassen wird.

Bevor die acht Justices und der Chief Justice in Urlaub gehen, erlassen sie normalerweise ihre wichtigsten Entscheidungen am letzten Termin.

Heute werden mit Spannung Urteile zur Todesstrafe, Strafschadensersatz und dem Waffenverbot der Hauptstadt Washington erwartet. Wenn das Verbot fallen sollte, können sich übermorgen alle Amerikaner bewaffnen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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