Diese Verweigerung des Ehestatus für gleichgeschlechtliche Partnerschaften verstößt gegen die kalifornische Verfassung, erklärt das Gericht. Ein Mensch hat das Recht darauf, mit der Person seiner Wahl eine offiziell anerkannte und geschützte Verbindung einzugehen, der die gleichen Rechte und Pflichten wie der traditionellen Ehe zukommen und die gleichermaßen Respekt und Würde verdient. Die Fähigkeit des Einzelnen, die Ehe zu schließen, darf nicht von seiner sexuellen Orientierung abhängen, ebenso wie es nicht auf seine Rasse ankommen darf. Damit greift das Gericht an eine Entscheidung aus dem Jahre 1948 auf, mit der es das Verbot gemischtrassiger Ehen aufgehoben hatte.
Gegner gleichgeschlechtlicher Ehen versuchen nun mittels einer Volksinitiative nach Article II Section 8 der kalifornischen Verfassung, die bisherige einfachgesetzliche Regel in den Rang einer Verfassungsnorm zu heben. Was mit den seit dem 16. Juni geschlossenen Ehen Gleichgeschlechtlicher passiert, wenn die kalifornischen Wähler am 4. November 2008 diese Verfassungsänderung annehmen, ist völlig unklar.