Gleichgeschlechtliche Ehe
MJW - Washington. Am 16. Juni 2008 trat um 17.01 Uhr Ortszeit eine Entscheidung des Obersten Gerichts für Kalifornien, Supreme Court of California, in Kraft, die die Schwulen- und Lesbengemeinde im ganzen Land begrüßt. In der Sache Marriage Cases, Az. S 147999, entschied das Gericht am 15. Mai 2008 über die Verfassungsmäßigkeit zweier Vorschriften des kalifornischen Familienrechts. California Family Code Section 300(a) definierte die Ehe als Vertrag zwischen Mann und Frau. Anderswo geschlossene Partnerschaften erkannte das kalifornische Familienrecht gemäß Section 308.5 nur als Ehe an, wenn sie zwischen Mann und Frau geschlossen wurden. Gleichgeschlechtliche Paare konnten ihre Lebenspartnerschaft, Domestic Partnerships, eintragen lassen, rechtlich waren sie damit der Ehe gleichgestellt. Nur war es eben keine Ehe.
Diese Verweigerung des Ehestatus für gleichgeschlechtliche Partnerschaften verstößt gegen die kalifornische Verfassung, erklärt das Gericht. Ein Mensch hat das Recht darauf, mit der Person seiner Wahl eine offiziell anerkannte und geschützte Verbindung einzugehen, der die gleichen Rechte und Pflichten wie der traditionellen Ehe zukommen und die gleichermaßen Respekt und Würde verdient. Die Fähigkeit des Einzelnen, die Ehe zu schließen, darf nicht von seiner sexuellen Orientierung abhängen, ebenso wie es nicht auf seine Rasse ankommen darf. Damit greift das Gericht an eine Entscheidung aus dem Jahre 1948 auf, mit der es das Verbot gemischtrassiger Ehen aufgehoben hatte.
Gegner gleichgeschlechtlicher Ehen versuchen nun mittels einer Volksinitiative nach Article II Section 8 der kalifornischen Verfassung, die bisherige einfachgesetzliche Regel in den Rang einer Verfassungsnorm zu heben. Was mit den seit dem 16. Juni geschlossenen Ehen Gleichgeschlechtlicher passiert, wenn die kalifornischen Wähler am 4. November 2008 diese Verfassungsänderung annehmen, ist völlig unklar.
Diese Verweigerung des Ehestatus für gleichgeschlechtliche Partnerschaften verstößt gegen die kalifornische Verfassung, erklärt das Gericht. Ein Mensch hat das Recht darauf, mit der Person seiner Wahl eine offiziell anerkannte und geschützte Verbindung einzugehen, der die gleichen Rechte und Pflichten wie der traditionellen Ehe zukommen und die gleichermaßen Respekt und Würde verdient. Die Fähigkeit des Einzelnen, die Ehe zu schließen, darf nicht von seiner sexuellen Orientierung abhängen, ebenso wie es nicht auf seine Rasse ankommen darf. Damit greift das Gericht an eine Entscheidung aus dem Jahre 1948 auf, mit der es das Verbot gemischtrassiger Ehen aufgehoben hatte.
Gegner gleichgeschlechtlicher Ehen versuchen nun mittels einer Volksinitiative nach Article II Section 8 der kalifornischen Verfassung, die bisherige einfachgesetzliche Regel in den Rang einer Verfassungsnorm zu heben. Was mit den seit dem 16. Juni geschlossenen Ehen Gleichgeschlechtlicher passiert, wenn die kalifornischen Wähler am 4. November 2008 diese Verfassungsänderung annehmen, ist völlig unklar.