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Freitag, den 20. Juni 2008

Diskretion Männersache?

 
.   Als der Chef der Datenschutzabteilung der US-Staatssicherheit einen höchst interessanten Vortrag vor der German American Law Association in Washington, DC, bot, traf der hochkarätige Vertreter der US-Regierung nur auf Männer.

Ist Frauen, die unter den Juristen in der Hauptstadt ebenbürtig und gleichgewichtig vertreten sind, das Thema Datenschutz bei Reisen in die USA, die Durchsuchung von Laptops am US-Flughafen, der Umfang der vom DHS verlangten Auskünfte auch aus der Privatsphäre und die linde, doch berechtigte amerikanische Kritik an einer zu weitgehenden europäischen Datenerfassung gleich?

Was Hugo Teufel im Vortrag und der Diskussion beim Capital Area Chapter der GALA am 19. Juni 2008 behandelte, wird hier Thema eines ausführlicheren Berichts werden.



Schrott in Jungferninseln

 
.   Eine einstweilige Verfügung aus den amerikanischen Jungferninseln gelangt vor das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks in Sachen Bennington Foods LLC v. St. Croix Renaissance Group, LLP et al., Az. 07-72254. Das Urteil vom 9. Juni 2008 betrifft einen Verschrottungsvertrag mit mehreren beteiligten Unternehmen, von denen eines wegen fehlender amtlicher Genehmigung aus dem Vertrag verstoßen wurde und seine Teilnahme mit einer Injunction erzwingen wollte. Die Urteilsbegründung führt in die Grundsätze des bei solchen Maßnahmen anwendbaren Equity-Rechts ein. Dieses erfordert im dritten Bezirk diese Merkmale:
(1) the reasonable probability of eventual success in the litigation and (2) that the movant will be irreparably injured pendent lite if relief is not granted. … (3) the possibility of harm to other interested persons from the grant or denial of the injunction, and (4) the public interest. Instant Air Freight Co. v. C.F. Air Freight, Inc., 882 F.2d 797, 800 (3rd Cir. 1989).







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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