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Sonntag, den 22. Juni 2008

Selbstbedienung durch Bank

 
.   Der Forderungseinzug ist in den USA eine gefährliche Sache. Eine Falle für Rechtsanwälte und Inkassounternehmen ist der Fair Debt Collection Practices Act, 15 USC §1692, der Verbraucher vor knieknackenden Kassierern schützen soll.

Wie man es auch als Bank falsch macht, schildert eindrücklich das Urteil des Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks vom 20. Juni 2008 im Fall Krishna Muir v. Navy Federal Credit Union et al., Az. 07-7066.

Hier ging es lediglich um die Einzahlung auf ein gemeinsames Bankkonto durch den Sohn und die unerlaubte Verwertung der Zahlung durch die Bank zur Begleichung einer Darlehnsschuld seines Vaters. Die Verwertung stellt bereits eine Unterschlagung, Conversion, dar.

So wie das Verbraucherschutzgesetz durch Fallrecht auf Rechtsanwälte erstreckt wurde, wird es mit diesem Urteil auf Banken ausgedehnt, die den Weg der Selbstbedienung wählen. Diese kann unter den FDCPA fallen, bestimmt das Gericht. Selbst die die Bank beratende Inkassofirma kann haften, obwohl sie keinen Kundenkontakt aufnahm. [FDCPA,Forderungseinzug,Inkasso,Mahnung,US-Forderung]







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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