Wie man es auch als Bank falsch macht, schildert eindrücklich das Urteil des Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks vom 20. Juni 2008 im Fall Krishna Muir v. Navy Federal Credit Union et al., Az. 07-7066.
Hier ging es lediglich um die Einzahlung auf ein gemeinsames Bankkonto durch den Sohn und die unerlaubte Verwertung der Zahlung durch die Bank zur Begleichung einer Darlehnsschuld seines Vaters. Die Verwertung stellt bereits eine Unterschlagung, Conversion, dar.
So wie das Verbraucherschutzgesetz durch Fallrecht auf Rechtsanwälte erstreckt wurde, wird es mit diesem Urteil auf Banken ausgedehnt, die den Weg der Selbstbedienung wählen. Diese kann unter den FDCPA fallen, bestimmt das Gericht. Selbst die die Bank beratende Inkassofirma kann haften, obwohl sie keinen Kundenkontakt aufnahm.