Zuerst verkündete das Gericht sein Urteil im Sprint-Fall, Az. 07-552, und bestätigte die Aktivlegitimation eines Zedenten in Inkassosachen. Dann folgte die Greenlaw-Entscheidung, Az. 07-330, mit der der Gerichtshof den Berufungsgerichten verbietet, Strafen zu erhöhen, wenn nicht auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat.
Zuletzt erließ er eine Entscheidung über das Recht auf anwaltlichen Beistand nach dem sechsten Zusatz zur Bundesverfassung, Rothgery v. Gillespie County, Az. 07-440. Sieben weitere Urteile wurden heute noch nicht verkündet. Das Sensationspotential hat der Gerichtshof heute nicht ausgeschöpft. Den nächsten Verkündungstermin beraumte er auf den 25. Juni 2008 an.