Der Bund sollte mit dem zweiten Verfassungszusatz davon abgehalten werden, die souveränen Einzelstaaten der USA zu demilitarisieren. Jeder Staat darf hingegen seine Miliz regeln. In der Bundesverfassung wird ein privates Recht auf Waffenbesitz nicht erwähnt. Worte und Kontext betreffen allein Milizen, erörtert überzeugend Richter Stevens. Ein privates Waffenrecht leitet sich aus dem verkorksten Text nicht ab.
Die zweite Mindermeinung von Richter Breyer erklärt ebenso überzeugend, dass selbst wenn die Scalia-Ansicht über ein privates Waffenbesitzrecht zutreffen sollte, die Einschränkungen des Gesetzgebers völlig verfassungsvereinbar sind. Das Waffenverbot der Hauptstadt wäre also verfassungsgemäß.
Wer Richter Scalia im kleinen oder großen Rahmen erlebt hat, weiß dass seine Eloquenz eine Mehrheit in seinen Bann schlagen kann. Dass sie ihm hilft, Präzedenzfälle auf den Kopf zu stellen und die Verfassung und ihre Geschichte zu verdrehen, bleibt unverständlich - insbesondere weil Scalia wie keiner den Treueeid auf Ursprungstexte schwor, denen er laut Breyer und Stevens hier abschwört.