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Donnerstag, den 03. Juli 2008

2 : 15 > 90 : 70000

 
.   Wenn zwei der fünfzehn Kanzleianwälte zu den 90 besten der 70.000 Anwälte der US-Hauptstadt zählen, spricht das Verhältnis wohl für die kleine Kanzlei. Danke, Legal Times, dass Leistung, nicht Größe einmal ausschlaggebend für die Berichterstattung war. Und danke Tommy the Cork und Rufus King III, die die Anerkennung als rechte Hand Roosevelts und Chief Judge wirklich verdient haben. Sie schafften es ohne 200 angekettete Ruderer im Bauch eines Kanzleischiffes.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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