Gemeindeglück und Hirtensex
CK • Washington. Glück hatte die Gemeinde, die die Klage wegen ihres Hirten Schäferstündchen abwenden konnte. Den Rat des Rabbis, als der Messias könne er mit Sex die Gläubige heilen, hielt in Adina Marmelstein v. Kehillat New Hempstead: The Rav Aron Jofen Community Synagogue et al., Az. 115, das Gericht für freches, doch haftungsbefreites Geschwätz.
Die Klägerin sah sich von der Therapie getäuscht, da sie auf die Wünsche des Geistlichen zugeschnitten war. Zudem habe er als ihr Berater und Therapeut gegen Treuepflichten verstoßen. Weiter hafte er wegen gewollter Zufügung emotionaler Schäden, weil er die Gemeinde gegen sie aufhetzte. Endlich hafte die Gemeinde, die ihn fahrlässig als Hirten behielt.
Dieser hatte keine Teuepflicht verletzt, keine haftungsbegründende Täuschung begangen und auch kein extremes, schadensersatzpflichtiges Verhalten gezeigt, als und nachdem sie sich ihm und seiner Kur freiwillig fügte, entschied der Court of Appeals von New York am 25. Juni 2008.
Die Klägerin sah sich von der Therapie getäuscht, da sie auf die Wünsche des Geistlichen zugeschnitten war. Zudem habe er als ihr Berater und Therapeut gegen Treuepflichten verstoßen. Weiter hafte er wegen gewollter Zufügung emotionaler Schäden, weil er die Gemeinde gegen sie aufhetzte. Endlich hafte die Gemeinde, die ihn fahrlässig als Hirten behielt.
Dieser hatte keine Teuepflicht verletzt, keine haftungsbegründende Täuschung begangen und auch kein extremes, schadensersatzpflichtiges Verhalten gezeigt, als und nachdem sie sich ihm und seiner Kur freiwillig fügte, entschied der Court of Appeals von New York am 25. Juni 2008.