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Sonntag, den 06. Juli 2008

Gemeindeglück und Hirtensex  

.   Glück hatte die Gemeinde, die die Klage wegen ihres Hirten Schäferstündchen abwenden konnte. Den Rat des Rabbis, als der Messias könne er mit Sex die Gläubige heilen, hielt in Adina Marmelstein v. Kehillat New Hempstead: The Rav Aron Jofen Community Synagogue et al., Az. 115, das Gericht für freches, doch haftungsbefreites Geschwätz.

Die Klägerin sah sich von der Therapie getäuscht, da sie auf die Wünsche des Geistlichen zugeschnitten war. Zudem habe er als ihr Berater und Therapeut gegen Treuepflichten verstoßen. Weiter hafte er wegen gewollter Zufügung emotionaler Schäden, weil er die Gemeinde gegen sie aufhetzte. Endlich hafte die Gemeinde, die ihn fahrlässig als Hirten behielt.

Dieser hatte keine Teuepflicht verletzt, keine haftungsbegründende Täuschung begangen und auch kein extremes, schadensersatzpflichtiges Verhalten gezeigt, als und nachdem sie sich ihm und seiner Kur freiwillig fügte, entschied der Court of Appeals von New York am 25. Juni 2008.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.