Die Klägerin sah sich von der Therapie getäuscht, da sie auf die Wünsche des Geistlichen zugeschnitten war. Zudem habe er als ihr Berater und Therapeut gegen Treuepflichten verstoßen. Weiter hafte er wegen gewollter Zufügung emotionaler Schäden, weil er die Gemeinde gegen sie aufhetzte. Endlich hafte die Gemeinde, die ihn fahrlässig als Hirten behielt.
Dieser hatte keine Teuepflicht verletzt, keine haftungsbegründende Täuschung begangen und auch kein extremes, schadensersatzpflichtiges Verhalten gezeigt, als und nachdem sie sich ihm und seiner Kur freiwillig fügte, entschied der Court of Appeals von New York am 25. Juni 2008.