CBS wehrte sich gegen das Ordnungsgeld. Das Bundesberufungsgericht für den dritten Bezirk gibt CBS in seinem Urteil vom 21. Juli 2008 in der Sache CBS Corporation et al. v. Federal Communications Commission et al., Az. 06-3575, Recht. Grundlage für das Ordnungsgeld ist 18 USC §1464, von obszöner, anstößiger oder profaner Sprache sollen Zuschauer und Zuhörer verschont werden.
Die FCC hatte die Vorschrift in den vergangenen Jahrzehnten zurückhaltend ausgelegt. Isolierte oder flüchtige Bemerkungen, isolated or fleeting Utterances, sollten nicht darunter fallen. Diese Entscheidungspraxis änderte die FCC kurz nach dem dem Super Bowl schlagartig. Das kann sie grundsätzlich auch. Doch muß sie dies ankündigen und die Gründe für den Kurswechsel darlegen. Das hat die FCC nicht getan, ihr Verhalten ist daher nach dem Prüfungsmaßstab des 5 USC §706(2)(A) willkürlich und unberechenbar, arbitrary and capricious.
Im Urteil erklärt das Gericht auch ausführlich, warum CBS für das Verhalten von Janet Jackson und ihrem Partner auf der Bühne, Justin Timberlake, nicht haftbar zu machen ist. Beide waren waren independent Contractors, keine Angestellten, deren Verhalten CBS nicht einfach zugerechnet werden kann.