×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Freitag, den 25. Juli 2008

US-Recht für Maschinenbau

 
.   Hier oft auf Deutsch erklärte Themen im amerikanischen Recht werden am 2. Oktober 2008 bei einem Workshop Deutsche Maschinen für die USA in Köln zusammenhängend erörtert werden. Zu den Themen zählen auch Vertragsverhandlungen in den USA, - vielleicht als Ergänzung von Kochinke, Verhandeln in den USA, in Heussen, Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, Köln 2007, - sowie die Bedeutung von Non-Disclosure Agreements.

Auch die immer wieder intensiv verhandelte Frage deutscher oder amerikanischer AGBs sowie Haftungsfragen einschließlich Produkthaftungsansprüchen, die Deutschen viel mehr Kopfzerbrechen bereiten als Amerikanern, werden neben zahlreichen anderen Rechtsfragen angesprochen. Die Teilnehmerzahl ist auf 30 begrenzt, und der Preis von 450 Euro scheint für diese wichtigen Auslese bei einer mehrstündigen Konferenz angemessen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER