Das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks entscheidet in Sachen La Reunion Aerienne v. Socialist People's Libyan Arab Jamahiriya et al., Az. 07-7050, gegen Libyen, nachdem es zunächst klärte, ob ein Rechtsmittel schon vor einem Endurteil zulässig ist. Dies ist es, weil der Immunitätsgrundsatz ausländische Staaten vor der Last einer Klage ohne bestätigte US-Gerichtsbarkeit schützt.
Die sachliche Zuständigkeit, subject-matter Jurisdiction, gegen den fremden Staat liegt vor, weil die Versicherung Amerikaner ausbezahlte und durch die Zession ihrer Ansprüche an den Versicherer auch für die Frage der gerichtlichen Zuständigkeit in ihre Fußstapfen trat, entscheidet das Gericht am 25. Juli 2008. Die ihm auch vorgelegte Frage des Strafschadensersatzes im Verhältnis zur Staatenimmunität greift das Gericht nicht auf.