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Sonntag, den 27. Juli 2008

Neugier wird bestraft

 
.   Dass der Jungjurist über der Königin Kreise drehte und nicht abgeschossen, sondern freundlich verscheucht wurde, ist im Juli wieder ein Jahrzehnt her. Das Erlebnis erinnert an die Weiterentwicklung des Rechts.

Erstens würde er beim Abflug erfahren, dass das Schloss Sperrzone ist - damals baute die Flugleitung darauf, dass Piloten aus der Zeitung wissen, wo die Queen gerade empfängt. Zweitens wäre ein kurzer Rundflug zwischen Klassen im schottischen Recht zeitlich unmöglich: Sicherheitsprüfungen und Ausarbeitung eines Flugplans erfordern heute zuviel Zeit.

Der tägliche Ausflug mit Kommilitonen, die in der Mittagspause den Studienort von oben erleben wollten, wäre auf Google Maps beschränkt. Runtergucken und Kringel fliegen, um zu entdecken, warum 1000 Gesichter vom Schlosshof hochschauen - die Zeiten sind vorbei. Genauso wie seit 2001 die Akrobatikflüge bei der US-Hauptstadt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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