AR - Washington. Ein Autokäufer, dessen Wagen schon nach wenigen Monaten, noch binnen der Leasingzeit, Mängel aufwies, verklagte Porsche Inc. und gewann. In der ersten Instanz wurde der Anspruch des Käufers aus dem
Lemon Law von der
Jury bestätigt. Sie sprach ihm $266.000 zu. Zudem darf er den Wagen, den er bereits vollständig bezahlt hat, behalten.
Porsche legte Berufung ein. Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA schloss sich am 14. Juli 2008 in Sachen
Bruce A. Tammi vs. Porsche Cars North America, Inc., Az. 07-1832, der Entscheidung der Vorinstanz an. Es wurden weder - wie Porsche rügt - unwichtige Beweise der Jury vorgetragen, noch erging ein Urteil entgegen der Beweiswürdigung. Des weiteren wurde auch die zugesprochene Summe richtig errechnet.
Deshalb blieb die Berufung erfolglos. Porsche haftet für den Fahrzeugmängel aus Verbraucherschutzansprüchen. Das
Lemon Law schützt, wie das Gericht betont, auch den Leasingkunden, selbst wenn das Gesetz nur den Kauf erwähnt.