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Donnerstag, den 07. Aug. 2008

Urteile vom Pazifik

 
.   Im techniklastigen neunten Bundesbezirk in und um Kalifornien herum entschied das Berufungsgericht heute:
  1. Peck v. Cingualr Wireless
  2. Lockerby v. Sierra
  3. Zolotarev v. San Franciso
  4. GECC v. Future Media
Die erste Entscheidung betrifft die Frage, ob Mobiltelefongesellschaften die von Einzelstaaten erhobenen Steuern auf Mobilfunkleistungen auf ihre Kunden abwälzen dürfen. Der United States Court of Appeals verweist den Fall nach seiner Untersuchung der Kompetenzen von Bund und Einelstaaten zur weiteren Prüfung an das Untergericht zurück.



Urteile im vierten US-Bezirk

 
Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der die Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, umfasst, entschied heute:
  1. 077342.U - Dreuitt v. Jamaludeen
  2. 081346.U - In Re: Hoyte
  3. 081446.U - Morris v. United States Supreme Court
  4. 081463.U - Sprincenatu v. Hutson
  5. 081467.U - Fiorani v. Lowry
  6. 084024.U - US v. Greene
  7. 084103.U - US v. Woody
  8. 084165.U - US v. McSwain
  9. 086017.U - US v. Elliott
  10. 086191.U - US v. Jordan
  11. 086206.U - US v. Patterson
  12. 086237.U - Dammons v. Carroll
  13. 086273.U - Hardy v. Bennett
  14. 086278.U - Brockenbrough v. Johnson
Im fourth Circuit liegen Maryland, Virginia, West Virginia, North Carolina und South Carolina. Hier sind Strafurteile ausgeklammert.



Zuchthaus wie in Hollywood

 
.   Die Zustände in Gefängnissen der USA sollten jeden davon abhalten, Fehler, geschweige denn Straftaten zu begehen. Merkwürdigerweise sind die Haftanstalten jedoch rappelvoll. Dass an allen Gliedern gefesselte Gefangene mit Pfefferstaub besprüht und mit Spuck- und Beißmasken atemberaumend verhüllt werden, ist Routine.

Dass sich Wachleute nicht auf ihre Immunität berufen dürfen, wenn sie einen so behandelten Häftling zusammenbrechen und sterben sehen, ist ihnen vielleicht neu. Sie setzen sich Schadensersatzforderungen aus.

Das selten zimperliche Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks bestätigt es ihnen am 6. August 2008 in seiner faktisch und rechtlich anschaulichen 24-seitigen Urteilsbegründung im Fall Benny Iko et al v. James Shreve et al., Az. 07-7569.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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