- 071373.P - Anim v. Mukasey
- 074766.U - US v. Pardue
- 075110.U - US v. Allen
- 086274.U - US v. Jackson
- 086639.U - Noe v. McFadden
- 086650.U - US v. Braxton
- 086666.U - Doe v. South Carolina Department of Corrections
- 086722.U - Becker v. Hudson
- 086748.U - White v. Francis
- 086749.U - Akinro v. Maher
- 086785.U - US v. Newsome
- 086852.U - Westberry v. Bazzle
- 086863.U - US v. Lucas
- 086904.U - US v. Arena
- 086918.U - US v. Pena
- 086952.U - Williams v. Ozmint
- 086986.U - US v. Dawson
- 086997.U - US v. Slupkowski
Falsche TAN, unechter Dauerauftrag - Fehlbuchung, offline, stornierbar und aufklärbar, erklärt der freundliche und kompetente Postbank-Sachbearbeiter. Das ging zügig und erfreulich.
Bis der Kunde im Ausland jedoch herausfindet, wo man Fehlbuchungen meldet, kann Zeit vergehen. Aus den USA lassen sich bestimmte Service-Nummern der Post nicht erreichen. Auf EMail vom Freitag ist am Montag keine Reaktion zu melden. Auf ein Fax nach Stunden ebenfalls nicht.
Glücklicherweise konnte ein Referendar in Deutschland die 800-Servicenummer erreichen, die aus den USA unanwählbar ist, und eine besondere Serviceverbindung erfahren, die Washington mit Frankfurt verbindet. Dann ging's schnell bergauf.
Wieder einmal also: Danke, Postbank! Dieses Mal nach einer positiven Erfahrung.
07-5378-1126125.pdf Steven Ivey v. United States Department of the TreasuryDas Link führt am 11. August 2008 ins Leere.
Auch im Audio-Bereich spielt die Cloud-Technik eine rechtlich nicht abschließend geklärte Rolle. Entgegen der Auffassung der Videoanbieter, die eine solche RS-DVR-Anlage als urheberrechtsverletzend ansehen und mit einer Unterlassungs- und Feststellungsklage die Nutzung verbieten lassen wollten und vor dem Untergericht auf offene Ohren stießen, gewann der Cloud-Anbieter am 4. August 2008 in der Revision.
Nach Berücksichtigung zahlreicher Schriftsätze - darunter auch von Interessenverbänden, die als amici curiae dem Bundesberufungsgericht der zweiten Instanz ihre Ansichten vortragen durften, - entschied es in The Cartoon Network LP et al. v. Twentieth Century Fox Film Corporation et al., Az. 05-16151, dass Anlagen und Nutzung dieser Art mit dem Urheberrecht vereinbar sind. Eine vergleichbare Frage stellt sich im Audio-Bereich.
Dort wird das Unternehmen MP3Tunes, das von Kunden erworbene Tonwerke zum Abruf auf vielerlei Abspielgeräten bereithält, von EMI bei vergleichbarer Faktenlage verklagt. Ausschlaggebend ist, dass die Pufferspeicherung keine Kopie des Anbieters darstellt und der Abruf nur vom Kunden erfolgt, der den Puffer einrichtet und die von ihm erworbenen Werke für seine eigene Nutzung beim Anbieter speichert.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.