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Freitag, den 15. Aug. 2008

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Freitag, den 15. Aug. 2008

Freitag, den 15. Aug. 2008

Freitag, den 15. Aug. 2008

Jury v. Richter  

.   Ein Drogenheini flieht, wird von der Polizei bös verkloppt, verklagt sie und gewinnt vor der Jury $250000 Strafschadensersatz. Vieles erscheint so typisch. Typisch ist auch der nächste Schritt.

Noch in derselben Instanz reduziert der Richter das Verdikt der Zivilgeschworenen auf einen Remittitur-Antrag hin auf $90000. Beide Parteien gehen in die Berufung, und der Kläger gewinnt.

Die Reduzierung eines Schadensersatzanspruches ist in den USA typisch. Ebenso kann mit dem Strafschadensersatzersatz, punitive Damages, verfahren werden. Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks, das immer anschaulich berichtet, erklärt Fakten und Recht am 14. August 2008 in Jeremy Kunz v. Richard DeFelice et al,, Az. 06-3827.


Freitag, den 15. Aug. 2008






CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.