- 07-1968.01A : Lordes v. Mukasey
- 07-2059.01A : Dagley v. Russo
- 07-2202.01A : Chhay v. Mukasey
Noch in derselben Instanz reduziert der Richter das Verdikt der Zivilgeschworenen auf einen Remittitur-Antrag hin auf $90000. Beide Parteien gehen in die Berufung, und der Kläger gewinnt.
Die Reduzierung eines Schadensersatzanspruches ist in den USA typisch. Ebenso kann mit dem Strafschadensersatzersatz, punitive Damages, verfahren werden. Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks, das immer anschaulich berichtet, erklärt Fakten und Recht am 14. August 2008 in Jeremy Kunz v. Richard DeFelice et al,, Az. 06-3827.
- Az.: 07-1619, Cospito v. Atty Gen USA: PDF-Datei
- Az.: 06-4080, USA v. Kelly: PDF-Datei
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.