CK • Washington. Ein Drogenheini flieht, wird von der Polizei bös verkloppt, verklagt sie und gewinnt vor der
Jury $250000 Strafschadensersatz. Vieles erscheint so typisch. Typisch ist auch der nächste Schritt.
Noch in derselben Instanz reduziert der Richter das Verdikt der Zivilgeschworenen auf einen
Remittitur-Antrag hin auf $90000. Beide Parteien gehen in die Berufung, und der Kläger gewinnt.
Die Reduzierung eines Schadensersatzanspruches ist in den USA typisch. Ebenso kann mit dem Strafschadensersatzersatz,
punitive Damages, verfahren werden. Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks, das immer anschaulich berichtet, erklärt Fakten und Recht am 14. August 2008 in
Jeremy Kunz v. Richard DeFelice et al,, Az. 06-3827.