Bundesbezirksberufungsgericht
CK • Washington. Zwölf US-Gerichte entsprechen den deutschen OLGs. Eines bedient die gesamten USA. Das Bundesberufungsgericht für den Bundesbezirk, United States Court of Appeals for the Federal Circuit, besitzt Sonderzuständigkeiten, beispielsweise im IP- und Zollrecht. Sein Sitz ist Washington, DC, wo auch das Bundesberufungsgericht für den Hauptstadtbezirk mit dem kleinsten Amtsbezirk der USA wirkt. Am 15. August 2008 verkündete es diese Entscheidungen: