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Samstag, den 16. Aug. 2008

Urteile vom Pazifik  

.   Inland ist Ausland, folgt aus dem Begriff foreign in vielen amerikanischen Gesetzen. Historisch grenzten sich die Einzelstaaten der USA voneinander ab. Erst als die Bundesverfassung mit der Commerce Clause die Grenzen öffnet, kommt es zur Liberalisierung im Handel. Die gesetzliche und politische Abgrenzung bleibt jedoch seit mehr als 200 Jahren auf vielerlei Weisen bestehen.

Unter den Urteil des Bundesberufungsgerichts des neunten Bezirks vom 15. August 2008 befindet sich ein Urteil, das den einzelstaatlichen Schutz im Verkehr mit Alkoholika erörtert und eine Verletzung der Commerce Clause zugunsten des landesweit operierenden Großhändlers Costco bestätigt:
  1. Tilcock v. Budge
  2. USA v. Straub
  3. USA v. Ganoe
  4. Costco v. Hoen
  5. USA v. Ressam


Samstag, den 16. Aug. 2008

Steuerberatung in den USA  

.   Familienmitglieder und Rechtsanwälte dürfen Steuerzahler beim IRS vertreten. Der Finanzminister darf ihnen die Vertretung verbieten, tut es jedoch nicht. Hingegen schränkt er die Steuerberater in der Vertretungsberechtigung ein.

Ein Steuerberater wehrt sich gegen die Verordnung, mit der das Schatzamt das Gesetz umsetzt. Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks erklärt am 15. August 2008 in Patrick Wright v. Mark Everson, Az. 07-13167, dass das Treasury Department sein Ermessen nicht missbraucht hat. [Gesetzgebung, Verordnungsgebung ]







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.