MJW - Washington. Amerikanische Anwaltsserien taugen durchaus, um Besonderheiten des amerikanischen Rechtssystems zu studieren. In der Episode
Trial of the Century der Serie
Boston Legal vertreten die von William Shatner und James Spader gespielten Anwälte Denny Crane und Alan Shore zwei Brüder, die wegen Mordes angeklagt sind. Um der Verurteilung zu entgehen, schicken sie die Angeklagten in den Zeugenstand, dort belasten sie sich gegenseitig. Die Jury kann nicht entscheiden, wer den Mord begangen hat, und spricht beide frei. In der Schlussszene gratulieren sich Crane und Shore zu ihrem Erfolg, der zustande kam, obwohl sie ihre Mandanten zum Meineid angestiftet haben.
Der deutsche Strafrechtler wundert sich. Wie kann ein Angeklagter überhaupt Meineid begehen? Und muss lernen: im amerikanischen Strafprozess gelten andere Regeln.
Der Grundsatz
nemo tenetur se ipsum accusare ist im
fünften Zusatzartikel zur Bundesverfassung verankert. Wenn sich der Angeklagte aber im Kreuzverhör vernehmen lässt, unterliegt er denselben Regeln wie ein gewöhnlicher Zeuge. Die Figur der Einlassung des deutschen Strafprozessrechts, die streng genommen auch kein Beweismittel ist, existiert nicht. Der Angeklagte kann sich, wenn er sich einmal ins Kreuzverhör begeben hat, nicht mehr auf den fünften Zusatzartikel berufen, soweit es das Beweisthema betrifft. Also unterliegt er, wie jeder Zeuge, der Wahrheitspflicht. Hält er sich nicht daran, begeht er einen Meineid,
Perjury. Das Strafrecht des Bundes droht ihm in
18 USC §1621 eine Geldstrafe oder eine Haft von bis zu fünf Jahren an.