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Donnerstag, den 21. Aug. 2008


TV-Lektion im Strafrecht

 
MJW - Washington.   Amerikanische Anwaltsserien taugen durchaus, um Besonderheiten des amerikanischen Rechtssystems zu studieren. In der Episode Trial of the Century der Serie Boston Legal vertreten die von William Shatner und James Spader gespielten Anwälte Denny Crane und Alan Shore zwei Brüder, die wegen Mordes angeklagt sind. Um der Verurteilung zu entgehen, schicken sie die Angeklagten in den Zeugenstand, dort belasten sie sich gegenseitig. Die Jury kann nicht entscheiden, wer den Mord begangen hat, und spricht beide frei. In der Schlussszene gratulieren sich Crane und Shore zu ihrem Erfolg, der zustande kam, obwohl sie ihre Mandanten zum Meineid angestiftet haben.

Der deutsche Strafrechtler wundert sich. Wie kann ein Angeklagter überhaupt Meineid begehen? Und muss lernen: im amerikanischen Strafprozess gelten andere Regeln.

Der Grundsatz nemo tenetur se ipsum accusare ist im fünften Zusatzartikel zur Bundesverfassung verankert. Wenn sich der Angeklagte aber im Kreuzverhör vernehmen lässt, unterliegt er denselben Regeln wie ein gewöhnlicher Zeuge. Die Figur der Einlassung des deutschen Strafprozessrechts, die streng genommen auch kein Beweismittel ist, existiert nicht. Der Angeklagte kann sich, wenn er sich einmal ins Kreuzverhör begeben hat, nicht mehr auf den fünften Zusatzartikel berufen, soweit es das Beweisthema betrifft. Also unterliegt er, wie jeder Zeuge, der Wahrheitspflicht. Hält er sich nicht daran, begeht er einen Meineid, Perjury. Das Strafrecht des Bundes droht ihm in 18 USC §1621 eine Geldstrafe oder eine Haft von bis zu fünf Jahren an.




Urteile im 3. Bezirk der USA

 
.   Das Bundesberufungsgericht für Pennsylvania, Ohio, und New Jersey entschied heute u.a. gegen Eltern, die ihre Kinder zu Hause unterrichten und aus religiösen Gründen dem Staat über ihre Fortschritte nicht berichten wollen:
  1. Az.: 06-3090, Combs v. Homer Ctr Sch District: PDF-Datei
  2. Az.: 06-3090, Combs v. Homer Ctr Sch District: PDF-Datei
  3. Az.: 05-5017, Whitfield v. Radian Guaranty Inc: PDF-Datei



Urteile in Neuengland mit EMail

 
.   Am 21. August 2008 verkündete das Bundesberufungsgericht für Teile Neuenglands und Puerto Rico, der United States Court of Appeals for the First Circuit die folgenden Entscheidungen, von denen die letzte die Auswirkungen einer Kündigung mit behaupteteter verleumderischer Wirkung aufgrund einer EMailnachricht an die gesamte Belegschaft betrifft:
  1. 07-1968.01A: Lordes v. Mukasey
  2. 07-1198.01A: Gonzalez-Rucci v. US Immigration & Naturalization Service
  3. 07-1215.01A: US v. Brandao
  4. 07-1215.01A: US v. MonteirO
  5. 07-1293.01A: US v. Lipscomb
  6. 07-1512.01A: US v. Pimentel
  7. 07-1709.01A: ING Insurance SA v. Pagan-Sanchez
  8. 07-1834.01A: US v. McKenzie
  9. 07-2159.01A: Noonan v. Staples, Inc.








CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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