CK • Washington. US-Banken zahlen schlecht und entsprechend sind ihre Leistungen. Ganz so schlimm wie in
Jerilyn Lucas v. PyraMax Bank, FSB, Az. 07-2021, darf es jedoch nicht kommen, sonst wird die Fililanleiterin entlassen. Zu recht, entschied das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks am 22. August 2008 mit einer 12-seitigen Begründung.
Die Chefin berief sich auf Krankheit, Vergeltungssucht der Bank und andere Motive und focht ihre Kündigung an. Die Begründung stellt den Sachverhalt ausführlich dar und macht verständlich, wieviel ein Arbeitgeber hinnehmen muss, ohne sich wegen der Kündigung einem Schadensersatzanspruch auszusetzen.