CK • Washington. Vor 20, 25 Jahren fiel es schwer, andere vom Nutzen der EMail zu überzeugen. Vor zehn Jahren waren die meisten Mandanten elektronisch erreichbar, ausser vielleicht einigen IT-Unternehmen, die dem Internet nicht trauten, weil sie wussten, wie die Wurst gemacht wird.
Da EMail so selbstverständlich wurde, wirkt eine Prognose von 1993, EMail sei ein nützliches Werkzeug und würde daher bald auch von Anwälten eingesetzt, fast komisch. Damals gab es allerdings noch nicht das Internet für jedermann.
Wer keinen universitären oder militärischen Zugang zum Internet hatte, war Mitte der achtziger Jahre noch auf
Bulletin Board Systeme angewiesen, später auf geschlossene Systeme wie Compuserve und America Online. Rechner mit 32 Kilobyte RAM-Speicher beherrschten Anwalt-EMails genauso gut wie heutige PCs mit mehreren Gigabyte, selbst wenn man Massenmails, wenn es sie schon gegeben hätte, nur auf ein Tonband hätte speichern können.
Irgendwann machte dann die Nachricht die Runde, dass jemand Werbung per EMail versenden würde - ein rechter Schock! Heute kann man die EMail deshalb verwünschen, doch ist die
prozessuale Gefahr der E-Discovery viel bedeutsamer:
EMail ist wie anderes elektronisch Vorhandenes und Gespeichertes ein anerkanntes Beweismittel, und in den USA muss jeder im Ausforschungsbeweisverfahren alles herausgeben, was er im Laufe der Jahre und Jahrzehnte so versandt und empfangen hat. Wer von einem Rechtsstreit ahnt, bringt sich mit dem Löschen von EMails in enorme Gefahr und kann Ansprüche, Einreden, viel Geld und gar die Freiheit verlieren.
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