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Dienstag, den 26. Aug. 2008

Dienstag, den 26. Aug. 2008

Dienstag, den 26. Aug. 2008

Dienstag, den 26. Aug. 2008

Schriftliches Verfahren: Nein  

.   Immer wieder vergleichen Referendare oder Praktikanten das Summary Judgment mit dem schriftlichen Verfahren im deutschen Prozess, selbst wenn sie schon viele amerikanische Urteile gründlich gelesen und schriftlich dargestellt haben. Es ist zum Verzweifeln.

Bis der amerikanische Zivilprozess zum Summary Judgment gelangt, gibt es in der Regel viele Termine im Gericht und noch mehr zwischen den Parteien im Ausforschungsbeweisverfahren, Discovery, an denen Anwälte, Parteien und Dritte beteiligt sind.

Davor gab es vor allem die Schlüssigkeitsprüfung, danach kommt vor allem der Trial, das Verfahren vor den Geschworenen, die für die Beweiswürdigung und Subsumtion zuständig sind und ein Verdikt, kein Urteil, erlassen.

Die Referendare berufen sich zu recht auf deutsche Literatur, die ins amerikanische Recht einführen soll. Selbst wenn dort vom schriftlichen Verfahren gesprochen wird, geht der Begriff an der Wirklichkeit des amerikanischen Prozesses vorbei. Er ist einfach ganz anders, total anders. Mal sehen, ob sich das hier klarer darstellen lässt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.