CK • Washington. Immer wieder vergleichen Referendare oder Praktikanten das
Summary Judgment mit dem schriftlichen Verfahren im deutschen Prozess, selbst wenn sie schon viele amerikanische Urteile gründlich gelesen und schriftlich dargestellt haben. Es ist zum Verzweifeln.
Bis der amerikanische Zivilprozess zum
Summary Judgment gelangt, gibt es in der Regel viele Termine im Gericht und noch mehr zwischen den Parteien im Ausforschungsbeweisverfahren,
Discovery, an denen Anwälte, Parteien und Dritte beteiligt sind.
Davor gab es vor allem die Schlüssigkeitsprüfung, danach kommt vor allem der
Trial, das Verfahren vor den Geschworenen, die für die Beweiswürdigung und Subsumtion zuständig sind und ein
Verdikt,
kein Urteil, erlassen.
Die Referendare berufen sich zu recht auf deutsche Literatur, die ins amerikanische Recht einführen soll. Selbst wenn dort vom schriftlichen Verfahren gesprochen wird, geht der Begriff an der Wirklichkeit des amerikanischen Prozesses vorbei. Er ist einfach ganz anders, total anders. Mal sehen, ob sich das
hier klarer darstellen lässt.