• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Montag, den 01. Sept. 2008

Verjährung bei Rechtshilfe  

.   Die Verjährung bei der Beschaffung von Auskünften aus dem Ausland für ein Strafverfahren im Bundesrecht der USA beschreibt die Entscheidung des zweiten Bundesberufungsgerichts in Sachen United States of America v. Viktor Kozeny et al., Az. 07-3107, am 29. August 2008.

Das Urteil betrifft eine Strafverfolgung wegen Bestechung nach dem Foreign Corrupt Practices Act und die Mitwirkung schweizer und holländischer Strafverfolgungsbehörden sowie die Verjährungshemmung nach amerikanischem Strafprozessrecht.


Montag, den 01. Sept. 2008

Über Diplomjuristen gestolpert  

.   Das lange Wochenende am Tag der Arbeit bietet sich zum Abschluss eines Buchkapitels an. Das Sammelsurium deutscher Juristenarten ist noch zu überarbeiten. Da stolpert der Verfasser über den Diplomjuristen:
Diplomjurist: A lawyer after graduation from law school, similar to a J.D. in the United States. This is a freshly-coined term providing recent graduates with an easy-to-grasp degree. At this time, experienced lawyers are not Diplomjuristen because the degree did not exist when they graduated from law school.
Ob man ihn so beschreiben darf, ohne jemanden zu kränken? Mal sehen, wie Obiter Dictum ihn definiert.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.