CK • Washington. Im amerikanischen Prozess werden Verfahren in Wortprotokollen verewigt. In Sachen
United States of America v. Harry Daniels, Az. 07-50242, streiten Staatsanwaltschaft und Verteidigung über Unterschiede zwischen schriftlichem Urteil und
Transcript bei der Bestimmung von Auflagen in einem Pornographiefall.
Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks bestimmt am 29. August 2008, dass das Wortprotokoll Vorrang genießt. Doch kann seine Richtigkeit widerlegt werden. Was geschieht dann? Das Gericht sendet den Fall zur Neubestimmung der Auflage zurück, denn das Urteil gewinnt nicht automatisch einen höheren Wert, aaO 12.