- USA v. Paul, John E.
- WMS Gaming v. WPC Productions
- Five Points Road Joint v. AGRI
- Altana Inc v. Abbott Laboratories
- USA v. Blanchard, Marshall L.
- Arredondo, David v. Huibregtse, Pet
- Wasson, John W. v. Peabody Coal
- Sharashidze, Otar v. Mukasey, Micha
- Ali, Meer Shahid v. Mukasey, Michae
- Crockett, Frazier v. Uchtman, Alan
Damit wird der Xenophobie einzelstaatlicher Gerichte vorgebeugt. Die Indianer dürften von der Xenophobie noch Schlimmeres zu befürchten haben als der weiße Mann aus dem Nachbarstaat. Daher haben souveräne Indianerstämme eigene Stammesrechtszüge eingerichtet.
Das Zusammenspiel der drei Gerichtswesen findet sich beispielhaft in der Urteilsbegründung des Bundesberufungsgerichts des die US-Prärie umfassenden achten Bezirks in Sachen Oglala Sioux Tribe v. C & W Enterprises, Inc., Az. 07-3269, vom 5. September 2008 dargestellt.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.