CK • Washington. Dass es zwei parallel zuständige Gerichtswesen in den USA gibt, ist bekannt. Das des Bundes kann auch für vor dem einzelstaatlichen Gericht eingereichte Klagen zuständig sein, wenn die Parteien aus unterschiedlichen Staaten stammen und der Beklagte die Verweisung beantragt.
Damit wird der Xenophobie einzelstaatlicher Gerichte vorgebeugt. Die Indianer dürften von der Xenophobie noch Schlimmeres zu befürchten haben als der weiße Mann aus dem Nachbarstaat. Daher haben souveräne Indianerstämme eigene Stammesrechtszüge eingerichtet.
Das Zusammenspiel der drei Gerichtswesen findet sich beispielhaft in der Urteilsbegründung des Bundesberufungsgerichts des die US-Prärie umfassenden achten Bezirks in Sachen
Oglala Sioux Tribe v. C & W Enterprises, Inc., Az. 07-3269, vom 5. September 2008 dargestellt.