LF - Washington. Starb meine Frau 34 Tage zu früh oder erhalte ich doch noch die Lebensversicherung? Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA beantwortet diese Fragen im Urteil
Dean Officer v. Chase Insurance Life & Annuity Company, Az. 07-2826, am 3. September 2008.
Der Kläger klagt auf Auszahlung der Lebensversicherung seiner durch Selbstmord verstorbenen Ehefrau, obwohl die Versicherung wirksam die Auszahlung im Falle von Selbstmord innerhalb der ersten zwei Jahre der Vertragslaufzeit ausschließt. Mit Verweis auf die
Doctrine of Substantial Performance, wonach es bei der Erfüllung der Vertragspflichten nicht auf eine zu hundert Prozent vollständige Erfüllung ankommt, macht der Kläger geltend, dass der Selbstmord seiner Ehefrau 34 Tage vor Verstreichen dieses Zeitraums dennoch eine Vertragserfüllung zu 95% darstellt.
Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass die
Doctrine of Substantial Performance keine Anwendung findet, da das Nichtbegehen eines Selbstmords nicht als Vertrageserfüllung zu verstehen ist.