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Donnerstag, den 11. Sept. 2008

Urteile für den Bund

 
Das mit landesweiten Sonderzuständigkeiten ausgestattete Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC, United States Court of Appeals for the Federal Circuit, entschied heute:
    Simmons v. Peake



Klage gegen Obama abgewiesen

 
.   Das erstinstanzliche Bundesgericht der Hauptstadt Washington verkündet heute die Klagabweisung in Sachen DeJuan Thornton-Bay v. Barack Obama, Az. 08-1430. Die Abweisung erfolgt unmittelbar nach der vorgeschriebenen Vorprüfung in 28 USC §1915A(a)-(b).

Die Bundesgerichte sind angewiesen, Klagen auf Schadensersatz abzuweisen, die sich gegen immune Personen richten und von Sträflingen eingereicht werden. Diese Merkmale sind erfüllt.

Der Kläger sitzt im Zuchthaus in Florence, Colorado und beklagt, dass der Senator seine Korruptionsbehauptungen über die Bundesrichterschaft nicht untersucht. Er verlangt daher $10 Mio. Schadensersatz. Kongressabgeordnete besitzen eine absolute Immunität gegen solche Klagen.








Verfrühter Selbstmord

 
LF - Washington.   Starb meine Frau 34 Tage zu früh oder erhalte ich doch noch die Lebensversicherung? Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA beantwortet diese Fragen im Urteil Dean Officer v. Chase Insurance Life & Annuity Company, Az. 07-2826, am 3. September 2008.

Der Kläger klagt auf Auszahlung der Lebensversicherung seiner durch Selbstmord verstorbenen Ehefrau, obwohl die Versicherung wirksam die Auszahlung im Falle von Selbstmord innerhalb der ersten zwei Jahre der Vertragslaufzeit ausschließt. Mit Verweis auf die Doctrine of Substantial Performance, wonach es bei der Erfüllung der Vertragspflichten nicht auf eine zu hundert Prozent vollständige Erfüllung ankommt, macht der Kläger geltend, dass der Selbstmord seiner Ehefrau 34 Tage vor Verstreichen dieses Zeitraums dennoch eine Vertragserfüllung zu 95% darstellt.

Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Doctrine of Substantial Performance keine Anwendung findet, da das Nichtbegehen eines Selbstmords nicht als Vertrageserfüllung zu verstehen ist.



Bitte einen Bunker

 
.   Am 11. September 2008 möchte man es Cheney nachmachen, der 2001 einfach in den Bunker ging und anderen die Katastrophe am Pentagon, in New York und in Pensymlvania überließ.

Hier wird der Verkehr katastrophal, damit einige Opfer die Gedenkstätte am Pentagon besuchen und einige überdurchschnittlich Wichtige Reden halten können. Wegen der resultierenden Terrorgefahr wird Washington zum einem Viertel vom Verkehr abgeschnitten.

Ob da Ministerien, Gerichte und Kanzleien alle Mitarbeiter vorfinden? Oder wird Washington morgen wie vor sieben Jahren zur verkehrsverwirrten Geisterstadt?







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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