Die Bundesgerichte sind angewiesen, Klagen auf Schadensersatz abzuweisen, die sich gegen immune Personen richten und von Sträflingen eingereicht werden. Diese Merkmale sind erfüllt.
Der Kläger sitzt im Zuchthaus in Florence, Colorado und beklagt, dass der Senator seine Korruptionsbehauptungen über die Bundesrichterschaft nicht untersucht. Er verlangt daher $10 Mio. Schadensersatz. Kongressabgeordnete besitzen eine absolute Immunität gegen solche Klagen.
- 07-5165 Affordable Bail Bonds, Inc. v. Sandoval
- Az.: 07-1957, In Re: Diet Drug: PDF-Datei
- Az.: 06-2883, Lin v. Attorney General of the United States of America: PDF-Datei
Der Kläger klagt auf Auszahlung der Lebensversicherung seiner durch Selbstmord verstorbenen Ehefrau, obwohl die Versicherung wirksam die Auszahlung im Falle von Selbstmord innerhalb der ersten zwei Jahre der Vertragslaufzeit ausschließt. Mit Verweis auf die Doctrine of Substantial Performance, wonach es bei der Erfüllung der Vertragspflichten nicht auf eine zu hundert Prozent vollständige Erfüllung ankommt, macht der Kläger geltend, dass der Selbstmord seiner Ehefrau 34 Tage vor Verstreichen dieses Zeitraums dennoch eine Vertragserfüllung zu 95% darstellt.
Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Doctrine of Substantial Performance keine Anwendung findet, da das Nichtbegehen eines Selbstmords nicht als Vertrageserfüllung zu verstehen ist.
Hier wird der Verkehr katastrophal, damit einige Opfer die Gedenkstätte am Pentagon besuchen und einige überdurchschnittlich Wichtige Reden halten können. Wegen der resultierenden Terrorgefahr wird Washington zum einem Viertel vom Verkehr abgeschnitten.
Ob da Ministerien, Gerichte und Kanzleien alle Mitarbeiter vorfinden? Oder wird Washington morgen wie vor sieben Jahren zur verkehrsverwirrten Geisterstadt?
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.