Stuart Weitzman, LLC v. Microcomputer Resources, Inc., Az. 07-12998Hier fehlt dem Bundesgericht die sachliche Zuständigkeit für den urheberrechtlichen Feststellungsanspruch. In seiner Begründung erklärt das Berufungsgericht die wichtige und oft missverstandene Frage der verfassungsrechtlichen Kompetenzüberträgung für Copyright-Fragen an den Bund und ihr Verhältnis zum einzelstaatlichen Recht.
Die Patent Trolls sind sowohl Kanzleianwälte als auch kleinere Unternehmen mit einer auffallend hohen Dichte an Anwälten, welche Patente mit manchmal unüblichen, aber legalen Mitteln erwerben, um Lizenzgebühren kassieren zu können, ohne selbst je etwas erfunden oder ein Produkt entwickelt zu haben. Diese Praxis hinterlässt ein ungutes Gefühl und ist aus ethischer und standesrechtlicher Sicht mit den Aufgabenfeld eines Anwalts unvereinbar. Der Vorwurf eines verdeckten Umgehens von Interessenskonflikten ist äußerst bedenklich.
Dem Autor nach ist das Bewusstsein in den Patentkanzleien für diese Problematik gestiegen. Der Umgang der Kanzleien mit Patentjägern in den eigenen Reihen variiert von der Aufforderung zum Verkauf der Patente bis zur Kündigung.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.