Software im elften Bezirk
CK • Washington. Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks im Südosten der USA verkündete am 12. September 2008 nur eine Entscheidung. Sie betrifft die immer wieder bedeutsame Frage der Auftragsarbeit für die Softwareentwicklung und die Einräumung von Rechten an den zahlenden Auftraggeber sowie die Nutzung der Software durch den Hersteller:
Stuart Weitzman, LLC v. Microcomputer Resources, Inc., Az. 07-12998Hier fehlt dem Bundesgericht die sachliche Zuständigkeit für den urheberrechtlichen Feststellungsanspruch. In seiner Begründung erklärt das Berufungsgericht die wichtige und oft missverstandene Frage der verfassungsrechtlichen Kompetenzüberträgung für Copyright-Fragen an den Bund und ihr Verhältnis zum einzelstaatlichen Recht.