CK • Washington. Unerwartete Anfragen treffen aus Deutschland ein. Wegen Klagen zweiter oder dritter Reiche gegen das jetzige, bekanntlich nichtige. Klage wegen deutscher Sozialansprüche auf ein paar Millionen Dollar. Oder um dem Nachbarn eins zu überbraten. Alles vor dem US-Gericht.
Wieso dieser Unfug hier landet, ist unerklärlich. Dass so etwas Unfug ist, will niemand hören - schließlich wird dem Anwalt doch eine Millionenbeteiligung angeboten. Solange man den Wunschgegner vertritt, wird die verweigerte Mandatsannahme hingenommen, wenn auch mit der Androhung von tausend Bomben.
Dass der Klägertourismus nicht einseitig ist, merken auch Amerikaner. Verleumdungen von Amerikanern werden heute gezielt in England eingeklagt, wo der Meinungsfreiheitsgrundsatz des ersten Verfassungszusatzes der Bundesverfassung nicht wirkt. Selbst der US-Gesetzgeber und die Vereinten Nationen sollen eingreifen, um amerikanische Verleger zu schützen, steht im
Programm einer Konferenz am 18. September 2008.