- 057731.U - US v. Myers
- 071720.U - Bond v. Blum
- 084265.U - US v. Blackmon
- 084332.U - US v. Green
- 086234.U - Mills v. Watson
- 086282.U - Church v. U.S. Government
- 086288.U - James v. Durham Center
- 086340.U - West v. Braxton
- 086419.U - Broadnax v. Virginia Beach Correctional Center
- 086468.U - US v. Williams
- 086481.U - Bell v. Johnson
- 086500.U - Boyd v. Haynes
- 086510.U - Priest v. Hodge
- 086544.U - Eaker v. North Carolina Combined Records
- 086553.U - Shafer v. Hartman
- Az.: 07-3051, Gardner v. State Farm Fire: PDF-Datei
- Az.: 07-2230, In Re: Exide Tech v.: PDF-Datei
- Az.: 07-1678, Burns v. PA Dept Corr: PDF-Datei
- Az.: 07-1277, Hirst v. Inverness Hotel Corp: PDF-Datei
Das Verhängnis beginnt mit einer EMail meist aus dem asiatischen Raum: Eine ausländische Firma möchte in Amerika Schulden in sechsstelliger Höhe eintreiben und wendet sich hilfesuchend an US-Kanzleien. Der EMailaddresse nach handelt es sich hier bei um ein seriöses Unternehmen. Die Kanzlei erhält ein Mandat, erzielt mit dem Schuldner eine Zahlungsvereinbarung und nimmt von diesem einen Bankscheck in Empfang.
Nach der Überweisung vom Kanzleikonto an den Mandanten stellt sich heraus, dass der Scheck gefälscht war. In allen der New York Bar Association berichteten Fällen wurden die Konten der Kanzleien gesperrt. Da wirkt es beruhigend, für deutsche Mandanten zu arbeiten: Die kennen den Scheck kaum noch und würden nicht auf solche Ideen verfallen.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.