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Samstag, den 20. Sept. 2008

Samstag, den 20. Sept. 2008

Produkthaftung für Dritte  

.   Wer hinter einem Laster fährt, mit ihm kollidiert und unter ihn rutscht, kann den Hersteller wegen des unzureichenden Schutzes gegen solche Unfälle verklagen, aber gewinnt er in den USA nach Produkthaftungsrecht?

Dieser Anspruch folgt aus einer Rechtsbeziehung zwischen Hersteller und geschützten Personen, erklärt das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks am 11. September 2008 in Sachen Shmuel Rennert v. Great Dane Limited Partnership, Az. 07-2989.

Ein Dritter kann sich auf einen Design- oder Herstellungsfehler nicht berufen, denn das Produkthaftungsrecht bezweckt den Schutz der Personen im Fahrzeug, entscheidet es nach dem Recht des Staates Illinois.

Neun andere US-Staaten gewähren auch Dritten Ansprüche. Das Gericht darf jedoch das einzelstaatliche Recht nicht anders als das oberste Gericht dieses Staates beurteilen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.