CK • Washington. Wer hinter einem Laster fährt, mit ihm kollidiert und unter ihn rutscht, kann den Hersteller wegen des unzureichenden Schutzes gegen solche Unfälle verklagen, aber gewinnt er in den USA nach Produkthaftungsrecht?
Dieser Anspruch folgt aus einer Rechtsbeziehung zwischen Hersteller und geschützten Personen, erklärt das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks am 11. September 2008 in Sachen
Shmuel Rennert v. Great Dane Limited Partnership, Az. 07-2989.
Ein Dritter kann sich auf einen Design- oder Herstellungsfehler nicht berufen, denn das Produkthaftungsrecht bezweckt den Schutz der Personen im Fahrzeug, entscheidet es nach dem Recht des Staates Illinois.
Neun andere US-Staaten gewähren auch Dritten Ansprüche. Das Gericht darf jedoch das einzelstaatliche Recht nicht anders als das oberste Gericht dieses Staates beurteilen.