Kurz, bündig in Markenrevision
CK • Washington. In Diane Von Furstenberg Studio v. Catherine Snyder, Az. 07-2172, finden wir ein Beispiel für eine kurze Entscheidungsbegründung. Das Urteil vom 24. Oktober 2007 zum Markenverstoß nach Bundesrecht und dem Recht des Staates Virginia wird auf einer Seite bestätigt.
Da kein revisionsfähiger Fehler ersichtlich ist, verzichtet das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks auf eine Anhörung und verkündet am 19. September 2008 einen kurz und bündig gefassten Beschluss, der als unpublished gilt.
Die Beklagte war nicht anwaltlich vertreten, was in den USA zulässig ist. Ihre alternativen Namen deuten auf einen eBay-Handel hin.
Da kein revisionsfähiger Fehler ersichtlich ist, verzichtet das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks auf eine Anhörung und verkündet am 19. September 2008 einen kurz und bündig gefassten Beschluss, der als unpublished gilt.
Die Beklagte war nicht anwaltlich vertreten, was in den USA zulässig ist. Ihre alternativen Namen deuten auf einen eBay-Handel hin.