CK • Washington. Zwei Firmen tauschen Töchter in mehreren Kontinenten gegen Geld. Nach dem Vertragsabschluss,
Closing, streicht die Verkäuferin alle Gelder von den Konten der Töchter. Aus allen Ecken der Welt machen die erwerbenden Töchter sowie ihre US-Holding Ansprüche aus Vertragsverletzung im einzelstaatlichen Gericht in Illinois geltend.
Die verkaufende Mutter meldet in Delaware den Konkurs an. Sie ist zur Haftungsfreistellung verpflichtet, und daher wird das Verfahren in Illinois suspendiert. Die Klägerinnen streiten nun in Delaware sowie dem Bundesgericht in Illinois, nachdem das Verfahren dorthin übertragen wurde.
In Delaware unterliegen sie im
Bankrupcty Court und wenden sich zur Prüfung an das dortige Bundesgericht. Von dort geht der Fall an das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks. Die allen Verfahren zugrunde liegende, nach sieben Jahren endlich geklärte Frage lautet, welches Gericht eigentlich die sachliche Zuständigkeit für den Vertragsbruch besitzt, siehe
In re: Exide Technologies, Az. 07-2230, 19. September 2008.