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Samstag, den 27. Sept. 2008

Recht in der Wahldebatte

 
.   Die Gesetzgebung, Verordnungssetzung und Anwendung des Rechts spielte in der Wahldebatte zwischen den Senatoren McCain und Obama am 26. September 2008 eine untergeordnete Rolle. Die gegenwärtig bedeutsamste Maßnahme wollten beide nicht anrühren: Den Rezessionsplan. Seine Kosten von $700 Milliarden werden die geplanten Programme beider Senatoren einschränken, gaben sie zu.

McCain griff das Gesetzgebungsverfahren als solches an und konzentrierte sich auf die mit ihm verbundene Korruption krimineller Gesetzgeber und Lobbyisten. Zudem müsse der Wildwuchs von Gesetzen und Verordnungen drastisch beschnitten werden. Das könnten nur widerborstige Kandidaten wie er und Frau Palin.

Obama beschrieb Fehler in der Anwendung geltenden Rechts. Der bewusste Verzicht der Bush-Regierung, das Recht anzuwenden und Aufsichtsaufgaben zu erfüllen, sei für die heutige Misere verantwortlich. Aufgrund des enger werdenden Bundeshaushalts müsse zukünftig vorsichtiger mit neuen Gesetzen verfahren werden, während bestehende Regelungen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen seien.




Bodybag, Partner, Performance

 
.   Selbst die erfahrensten Anwälte der USA können sich nicht vorstellen, was ein deutscher Bodybag ist. Umgekehrt gehen Deutsche oft davon aus, das sie in den USA Leistungspflichten einklagen können. Dabei stellt die specific Performance hier die große Ausnahme dar.

Dafür können Amerikaner wiederum nicht glauben, dass Deutsche bei der Performance auf eine vollständige Leistungserbringung hoffen. Sie sind nur die substantial Performance gewohnt.

In einem erweisen sich beide Seiten gleichermaßen desinformiert: Partner und damit verbundene Begriffe besitzen so unterschiedliche Bedeutungen in Deutschland und Amerika, dass sie im jetzt bearbeiteten Buch über Verhandlungen mit Deutschen einen besonderen Platz einnehmen. Diese Missverständnisse lösen mehr Klagen als Bodybags aus.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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