Wahrscheinlich würde er sich jetzt die Hände reiben. Während der Kongress wegen Rosh Hoshanah ruht, könnte er nach dem Usus alter Zeiten mit Freunden bei Pianomusik, Gesang und Alkohol komplexe Gesetze schreiben, sie in den Villen Georgetowns und Cleveland Parks einflußreichen Abgeordneten und Ministern zur Abstimmung vorlegen und dann nächtens Pläne schmieden, wie man tragfähige Mehrheiten im Kongress schafft.
Roosevelt, Corcoran, Cohen, Rowe - solche Teams gibt es heute nicht mehr. Die Kreuzung an der Connecticut Avenue und K Street ist zwar vollgepackt mit Lobbyisten, doch treten sie sich gegenseitig auf die Füße. Die Drahtzieher des zwanzigsten Jahrhunderts hatten nicht nur kaum Konkurrenz, sie arbeiteten auch mit Methoden, die damals höchstens skandalträchtig waren, doch heute illegal sind.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.