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Montag, den 06. Okt. 2008

Messe für den Supreme Court

 
.   Der Oberste Bundesgerichtshof beginnt jede Amtsperiode mit der Messe in der St. Mathew's Cathedral um die Ecke von der Kanzlei. Am 5. Oktober 2008 nahmen vier der fünf katholischen und einer der jüdischen Richter an der Red Mass teil. Auch die restlichen vier Richter werden heute bei der Aufnahme der Geschäfte des Supreme Court für das 2008 Term anwesend sein.

Einer der für Montag terminierten Fälle betrifft die Frage der Anwendbarkeit des Bundesschiedsgesetzes auf Ansprüche aus dem einzelstaatlichen Recht, Vaden v. Discover Bank, Az. 08-773, der von der ehemaligen Assistentin Sally Laing im Scotus Blog dargestellt wird. [Red Mass, Supreme Court, Vaden Discover, Sally Laing]








Blawg Review 180 eröffnet

 
.   Das Blawg Review 180 unter dem Zeichen der deutsch-amerikanischen Rechtsbeziehungen steht nun im Internet. Nach der Einführung beginnt der serious Business mit dem Verweis auf das German American Law Journal - US Recht auf Deutsch, dicht gefolgt vom unverzichtbaren Transblawg.

Über eine Rezension von Blawgs hinausgehend enthält die Ausgabe Nr. 180 zahlreiche Informationen über Deutschland für amerikanische Juristen sowie Verknüpfungen zu Organisationen und Gruppen von Bedeutung im deutsch-amerikanischen Kontext, die noch nicht jedem auf der Zunge liegen.



Brandstifter vergisst Frist

 
.   Der Bauunternehmer geht auf's Land und kauft sich einen Reithof, den er gut versichert. Er wohnt nicht da und verschweigt diesen Umstand dem Versicherer, der damit ein höheres Risiko als beabsichtigt versichert. Bald brennt sein alter Pferdestall ab, und ihm wird Brandstiftung unterstellt.

Auf die Feststellungsklage des Versicherers hin bestimmt das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks, dass ein Deckungsschutz in Sachen One Beacon Insurance Company v. Gerard John Chiusolo et al., Az. 07-5855, schon deswegen nicht besteht, weil der Versicherte den Schaden nicht innerhalb der vertraglichen 60-Tagesfrist meldete.

Das Gericht erklärt in seiner leicht verständlichen Begründung vom 2. Oktober 2008 auch die anderen Faktoren, die eine Deckung ausschließen, sowie Merkmale der Feststellungsklage nach dem Declaratory Judgment Act in 28 USC §2201. [Feststellungsklage, Declaratory Judgment]








CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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