Nicht witzig, Frau Justizministerin
CK • Washington. Die Verfassungswidrigkeit der Impressumspflicht ist wohl immer noch nicht abschließend bestätigt, wenn man die lachhafte Begründung der Bundesjustizministerin im neuen, doch unverbindlichen Impressumsleitfaden liest. Warum soll sich der Deutsche den Kriminellen amtspflichtig ausliefern?
Ist dasselbe Ministerium nicht für Stalker, Phisher, Terroristen und sonstige Kriminelle zuständig, die Anbieterkennzeichnungen abgrasen? Glaubt es wirklich, dass dem betrügerischen Internetanbieter der Verbraucherschutz am Herzen liegt?
Selbst wenn dem Ministerium der Meinungsfreiheitsgedanke schnuppe wäre, - in den USA bewährt er sich seit über 200 Jahren als hohes Verfassungsgut, um den Tyrannen jede Chance zu nehmen, - gibt es gute Datenschutzgründe im deutschen Recht, denen die unnütze Offenlegung kritischer Internetnutzerdaten zuwider läuft.
Das gilt erst insbesondere seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2008 in 1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07. Warum setzt sich die Ministerin damit nicht auseinander?
Sind informationelle Selbstbestimmung und Meinungsfreiheit zu heiße Eisen? Steht der unmündige Verbraucher über allem? Wird die Verfassungswidrigkeit aus Populismus versteckt?
In anderen Ländern wird vor der Angabe persönlicher Daten im Internet gewarnt, in Deutschland werden Bürger dazu gezwungen. Wieviele impressumsgläubige Deutsche müssen noch belogen, betrogen oder auch ermordet werden, bis der TMG-Irrsinn revidiert wird?[Impressum, Internet identification, Internet crime, chilled Speech, Verfassung, informationelle Selbstbestimmung, Datenschutz]
Ist dasselbe Ministerium nicht für Stalker, Phisher, Terroristen und sonstige Kriminelle zuständig, die Anbieterkennzeichnungen abgrasen? Glaubt es wirklich, dass dem betrügerischen Internetanbieter der Verbraucherschutz am Herzen liegt?
Selbst wenn dem Ministerium der Meinungsfreiheitsgedanke schnuppe wäre, - in den USA bewährt er sich seit über 200 Jahren als hohes Verfassungsgut, um den Tyrannen jede Chance zu nehmen, - gibt es gute Datenschutzgründe im deutschen Recht, denen die unnütze Offenlegung kritischer Internetnutzerdaten zuwider läuft.
Das gilt erst insbesondere seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2008 in 1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07. Warum setzt sich die Ministerin damit nicht auseinander?
Sind informationelle Selbstbestimmung und Meinungsfreiheit zu heiße Eisen? Steht der unmündige Verbraucher über allem? Wird die Verfassungswidrigkeit aus Populismus versteckt?
In anderen Ländern wird vor der Angabe persönlicher Daten im Internet gewarnt, in Deutschland werden Bürger dazu gezwungen. Wieviele impressumsgläubige Deutsche müssen noch belogen, betrogen oder auch ermordet werden, bis der TMG-Irrsinn revidiert wird?