Keine faulen Tricks: Zuständigkeit
LF - Washington. Nicht auf das Glatteis führen ließ sich Richter Posner, Circuit Judge des Bundesberufungsgerichts des siebten Bezirks der USA in der Sache Susan Gustafson v. Kathryn ZumBrunnen, Az. 07-3019, am 1. Oktober 2008.
Nach den Grundsätzen der Diversity Jurisdiction werden im amerikanischen Bundesprozessrecht Streitigkeiten, deren Parteien nicht aus dem gleichen Bundesstaat kommen, gern vor das als objektiver und effizienter geltende Bundesgericht gebracht.
Im vorliegenden Fall versuchte die klagende Partei, das Verfahren vor dem einzelstaatlichen Gericht zu vermeiden und beim Bundesgericht anhängig zu machen, indem als Klägerin eine einem anderen Bundesstaat angehörende Person eingesetzt wurde. Richter Posner verstand wenig Spaß bei solchen Tricks und verwies die Sache an das einzelstaatliche Gericht.
In der Sache geht es um einen Nachlass mit einer Abwicklerin, die nicht aus einem fremden Staat stammte und die Staatsfremde zur Geltendmachung eines Anspruchs des Nachlasses gegen Dritte vorschob.
Nach den Grundsätzen der Diversity Jurisdiction werden im amerikanischen Bundesprozessrecht Streitigkeiten, deren Parteien nicht aus dem gleichen Bundesstaat kommen, gern vor das als objektiver und effizienter geltende Bundesgericht gebracht.
Im vorliegenden Fall versuchte die klagende Partei, das Verfahren vor dem einzelstaatlichen Gericht zu vermeiden und beim Bundesgericht anhängig zu machen, indem als Klägerin eine einem anderen Bundesstaat angehörende Person eingesetzt wurde. Richter Posner verstand wenig Spaß bei solchen Tricks und verwies die Sache an das einzelstaatliche Gericht.
In der Sache geht es um einen Nachlass mit einer Abwicklerin, die nicht aus einem fremden Staat stammte und die Staatsfremde zur Geltendmachung eines Anspruchs des Nachlasses gegen Dritte vorschob.