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Sonntag, den 12. Okt. 2008

Keine faulen Tricks: Zuständigkeit

 
LF - Washington.  Nicht auf das Glatteis führen ließ sich Richter Posner, Circuit Judge des Bundesberufungsgerichts des siebten Bezirks der USA in der Sache Susan Gustafson v. Kathryn ZumBrunnen, Az. 07-3019, am 1. Oktober 2008.

Nach den Grundsätzen der Diversity Jurisdiction werden im amerikanischen Bundesprozessrecht Streitigkeiten, deren Parteien nicht aus dem gleichen Bundesstaat kommen, gern vor das als objektiver und effizienter geltende Bundesgericht gebracht.

Im vorliegenden Fall versuchte die klagende Partei, das Verfahren vor dem einzelstaatlichen Gericht zu vermeiden und beim Bundesgericht anhängig zu machen, indem als Klägerin eine einem anderen Bundesstaat angehörende Person eingesetzt wurde. Richter Posner verstand wenig Spaß bei solchen Tricks und verwies die Sache an das einzelstaatliche Gericht.

In der Sache geht es um einen Nachlass mit einer Abwicklerin, die nicht aus einem fremden Staat stammte und die Staatsfremde zur Geltendmachung eines Anspruchs des Nachlasses gegen Dritte vorschob.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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